Die bvm MASCHINENVERSICHERUNG

Landwirtschaftliche Maschinenversicherung von und für Agrarprofis

bvm Speziallösungen für mobile und stationäre Maschinen des Agrarsektors. bvm Modelle für Agrarunternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Maschinengemeinschaften, Lohnunternehmen, Agrartechnische Zentren, Landmaschinenhandel (auch Neugerätevermietung) und Hersteller.

Warum bvm Maschinenversicherung? - 5 Minuten Lektüre, die sich für Sie sicher lohnen!

Mit der bvm Maschinenversicherung nutzen Sie bereits bei den „Standardlösungen" das mehr als 25 – jährige Know-how der bvm Spezialisten auf dem Agrarsektor. Zusätzlich können sie praxisorientiert auf die unterschiedlichsten Belange moderner Agrarunternehmen, Dienstleister und Hersteller auf dem Agrarsektor zugeschnitten werden. Wir unterstützen Sie bei der individuellen Ausgestaltung der Bedingungen und sinnvollen Anpassungen an Veränderungen der Technik, LWenn aus 250.000 EUR nach 40 Betriebsstunden Schrott wird ogistik, Rahmenbedingungen auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse bzw. beraten Sie dazu umfassend.


Wenn heute aus 450.000 EUR nach
40 Betriebsstunden Schrott wird.

Diese Seite vermittelt Ihnen einen Überblick zu den Besonderheiten der Maschinenversicherung.

Auf der Folgeseite finden Sie Detailinformationen zur bvm Deckung und Infos zum Download. Diese Seite vermittelt Ihnen einen Überblick zu den Besonderheiten der Maschinenversicherung.

Maschinenversicherung - Bedingungen auf den "Punkt" gebracht siehe weiter unten auf dieser Seite

 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Anfrage zur bvm Maschinenversicherung

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Bitte beachten Sie unsere gesetzliche Erstinformation - Datenschutzerklärung - Online-Bedingungen.

Unsere Erkenntnisse aus Schadensabwicklungen und - Szenarien wurden voll in unsere Lösungen integriert. Auch saisonale und andere Besonderheiten werden durch diverse Spezialvereinbarungen voll berücksichtigt. Dies führt teilweise zu erheblichen Abweichungen im Vergleich zu den üblichen Marktusancen, allerdings auch zu Nachahmer-Modellen im Markt.

Die sachkundige Agrar-Fachwelt (Unternehmensleiter, Handel, Werkstätten, Sachverständige, Fachpresse etc.) beurteilt die Sonderaspekte der bvm Maschinenversicherung sehr positiv.

Was unterscheidet die bvm Maschinenversicherung von Standardlösungen oder
Wer nur nach dem Preis entscheidet, kann beim Schaden Zehntausende Euros riskieren.

Grundlagen für den Versicherungsschutz in der klassischen Maschinenversicherung sind, je nach gewünschtem Deckungsumfang grundsätzlich die Bedingungen nach ABMG oder MTV, eventuell ergänzt durch diverse Standardklauseln.

 

Das Kernproblem für landwirtschaftliche Maschinen bei Anwendung von Standardbedingungen und Standardklauseln:

Die allgemeinen Bedingungen wurden ursprünglich für mobile Baumaschinen und -Geräte entwickelt, werden jedoch heute auf fast alle mobilen Maschinen- und Gerätearten angewandt. Wenn sich in den letzten Jahren auch vieles im Hinblick auf landwirtschaftliche Maschinen zum Positiven entwickelt hat, so treffen diese Standardbedingungen in der Praxis jedoch gerade in wichtigen Details immer noch nicht die spezifischen Besonderheiten und Anforderungen des landwirtschaftlichen Maschineneinsatzes. Sie führen zu Grauzonen bei der Auslegung der Bedingungen oder auch direkt zu erheblichen, agrarspezifischen Deckungslücken. Darüber hinaus sind sie für eine rationelle Abwicklung und Verwaltung von saisonalen Maschinen kaum geeignet.

Mögliche negative Folgen im Schadensfall bei Deckung nach Standardbedingungen:

Bei Ernte- und Bearbeitungsmaschinen auf der Basis von Standardbedingungen kann die Grauzone bei Schadensregulierungen zu mehr oder weniger willkürlichen Interpretationen führen. Daraus resultieren häufig praxisfremden Entscheidungen, meist zu Lasten und Nachteil des Versicherten und über mehrere Zehntausend Euro Differenzen bei den Schadensersatzleistungen. Entsprechende Regulierungsdifferenzen von mehreren Tausend Euro je nach Auslegung der Standardbedingungen sind auf der Basis unserer vielschichtigen Beobachtungen im Markt keine Seltenheit (am deutlichsten erkennbar bei typischen Schäden an Mähdreschern, Häckslern etc.). Die Ursache kann z. B. in der unterschiedlichen, teilweise willkürlichen Zuordnung von Bauteilen zu den versicherten oder nicht versicherten Maschinenteilen liegen. Unterschiedliche Ansätze in der Beurteilung von Verschleiß können das Ergebnis zu Lasten des Versicherten weiter verschärfen. Die bedarfsgerechte Produktgestaltung in diesen und vielen weiteren Details, aber auch die sachkundige Schadensbetreuung des Versicherten erfordert profunde Sachkenntnis in den Details und erfahrene Spezialisten.

Bei Ernte- und Bearbeitungsmaschinen auf der Basis von Standardbedingungen kann die Grauzone bei Schadensregulierungen zu mehr oder weniger willkürlichen Interpretationen führen. Daraus resultieren häufig praxisfremden Entscheidungen, meist zu Lasten und Nachteil des Versicherten und über mehrere Zehntausend Euro Differenzen bei den Schadensersatzleistungen. Entsprechende Regulierungsdifferenzen von mehreren Tausend Euro je nach Auslegung der Standardbedingungen sind auf der Basis unserer vielschichtigen Beobachtungen im Markt keine Seltenheit (am deutlichsten erkennbar bei typischen Schäden an Mähdreschern, Häckslern etc.). Die Ursache kann z. B. in der unterschiedlichen, teilweise willkürlichen Zuordnung von Bauteilen zu den versicherten oder nicht versicherten Maschinenteilen liegen. Unterschiedliche Ansätze in der Beurteilung von Verschleiß können das Ergebnis zu Lasten des Versicherten weiter verschärfen. Die bedarfsgerechte Produktgestaltung in diesen und vielen weiteren Details, aber auch die sachkundige Schadensbetreuung des Versicherten erfordert profunde Sachkenntnis in den Details und erfahrene Spezialisten.

Gerade aufgrund der immer höheren Investitionen in maschinelle Sachwerte nimmt die Maschinensparte einen seit Jahren ständig wachsenden Stellenwert bei den landwirtschaftlichen Unternehmen ein. Die Investition in eine einzige Arbeitsmaschine ist häufig höher als die Kosten eines hochwertigen Einfamilienhauses inklusive Grund und Boden. Entsprechend sind in mittleren und großen Agrarunternehmen Maschinenparks mit Anschaffungswerten von 2,0 Mio. Euro und mehr eher die Regel als die Ausnahme. Speziell für die Besonderheiten des Agrarsektors auf dem Bereich der Maschinenversicherung finden sich jedoch nur sehr wenige wirklich spezialisierte Fachmakler mit der erforderlichen hohen Priorität in der Detailarbeit - und vor allem mit umfassender Erfahrung bei der professionellen Begleitung der sehr speziellen Maschinenschäden in der Landwirtschaft.

Wir machen dabei immer wieder im Nachhinein "kopfschüttelnd" die Feststellung, dass die Betroffenen (sowohl Vermittler als auch Versicherte) problematische Schadensregulierungen erst gar nicht erkennen bzw. als "normal" oder sogar noch als „gute Schadensregulierung" hinnehmen und dabei in Unwissenheit auf viele Tausend Euro Schadensersatz verzichten, nur weil niemand auf der Seite des Mandanten tiefere Sachkenntnis hatte.

Eines von vielen Beispielen aus der Realität:

So werden beispielsweise immer noch Agrarbetriebe regelrecht von Schadensregulierern "legal abgezockt", indem diese fast alle Teile der Getreideaufnahme beim Mähdrescher bis hin zu Rüttlern und Dreschkorb als nicht ersatzpflichtige Verschleißteile gem. ABMG deklarieren und damit die Ersatzleistung im Schadensfall um teilweise mehr als 15.000 EUR kürzen, so dass das wesentliche Risiko bei dieser Maschinenart quasi nicht mehr oder nur höchst unzureichend gedeckt ist.

In einem Fall warb der Versicherer genau mit einem solchen Schaden per Prospekt für die landwirtschaftliche Maschinenversicherung und brachte dann im konkreten Schadensfall genau diese Teile zum Abzug, mit denen im Prospekt als Schadensrisiko für den Abschluss der Versicherung geworben wurde. Wir hielten hier die Grenzen der guten Sitten für weit überschritten, stellen jedoch immer wieder fest, dass Vermittler als auch deren Kunden dabei immer noch aus purer Unkenntnis oder sträflichem Unwissen (Vermittler) glauben, gut versichert und gut betreut zu sein.

Mehr Details zu Deckungsumfang und Bedingungen der bvm Maschinenversicherung

Professionalität in den Details - bvm Maschinenversicherung

Die Lösung: bvm hat ergänzend zu den Standardbedingungen und den vereinbarten Klauseln zusätzlich eine Vielzahl von konkreten Vereinbarungen mit den Risikoträgern getroffen, die der spezifischen landwirtschaftlichen Situation Rechnung tragen. Damit beugen wir der o.g. Grauzone weitestgehend vor und schaffen für alle Beteiligten eine klare, nachvollziehbare Regulierungsbasis für den Schadensfall. Selbstverständlich betreut bvm die gesamte Schadensabwicklung, falls erforderlich oder sinnvoll auch direkt vor Ort (gesamte BRD). Ergänzend stehen dem bvm-Mandanten auf Wunsch erfahrene Maschinenspezialisten aus dem "bvm Gutachterpool" als unabhängige Sachverständige optional zur Verfügung.

Noch mehr Details zu Deckungsumfang und Bedingungen der bvm Maschinenversicherung

Abschließend wird Sie das absolut faire Preis- /Leistungsverhältnis der bvm Maschinenversicherung positiv überraschen - umfassender Versicherungsschutz zu überraschend günstigen Prämien.

bvm Modelle für Agrarunternehmen, Lohnunternehmen, ATZ, Landmaschinenhandel (auch Neugerätevermietung) und Hersteller

Durch einen individuellen Rahmenvertrag auf der Basis der bvm - Bedingungen gestalten wir den Versicherungsschutz für Ihren Maschinenpark nach Ihrem Bedarf / Ihren Vorgaben.

Dabei wird der Schutz der einzelnen Maschine ebenfalls individuell festgelegt. Grundsätzlich unterscheiden wir

  1. 12 Monate Volldeckung (nach ABMG) für ganzjährig genutzte Maschinen oder Anbaugeräte
  2. Saisonaler Einsatz fließt zeitanteilig in die Kalkulation ein.
  3. Saisonale Volldeckung (nach ABMG) für Erntemaschinen u. ä. kombiniert mit einer speziellen "Stillstandsdeckung" für die restliche Zeit des Jahres

Mit der Auswahl einer dieser 3 Varianten, dem gewünschten SB, der Vereinbarung weiterer Optionen (individuell maschinenspezifisch) und einer einmaligen Anmeldung für die gesamte Haltedauer einer Maschine in Ihrem Bestand ist Ihre "Verwaltungsarbeit" bis zur Veräußerung der Maschine bereits komplett erledigt.

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Maschinenversicherung für Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und stationäre Anlagen

bvm MASCHINENVERSICHERUNG

Die Spezialisten für die Versicherung von Arbeitsmaschinen und stationären Anlagen des Agrarsektors.

bvm Speziallösungen für mobile und stationäre Maschinen des Agrarsektors. bvm Modelle für Agrarunternehmen, Lohnunternehmen, ATZ, Landmaschinenhandel (auch Neugerätevermietung) und Hersteller.

Natürlich erhalten Sie von uns auch Ihre individuelle Lösung für z.B. Auslandseinsätze in den benachbarten EU-Ländern, Motorenumrüstung auf Biokraftsoffe (Rapsöl etc), Flotten- und Fuhrparks, Selbstbehalte, individuelle Deckungsgestaltung - oder Ihr individuelles Komplettkonzept (Hersteller, Handel, Großbetriebe etc.).

Warum bvm Maschinenversicherung? - Bedingungen auf den "Punkt" gebracht

Versicherungsschutz entsprechend dem Arbeitseinsatz
Für Sie unterscheiden wir in der Maschinenversicherung unter anderem zwischen:

  • ganzjährigem und saisonalen Einsatz der zu versichernden Maschinen
  • eigenen, gemieteten, mietgekauften, geleasten oder verleasten Maschinen
  • Neumaschinen, Maschinen nach Garantieablauf, Altmaschinen
  • Verwendung von Standardtreibstoffen (inkl. Biodiesel) oder Rapsöl - u.ä.
  • Innerbetrieblicher Einsatz, Einsatz im Lohnunternehmen,
  • Einsatz in der BRD oder in angrenzenden EU-Ländern
  • individuell gewünschten Einschlüssen, Ausschlüssen, Selbstbehalten
  • und diverse weitere Optionen

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An Beispielen verdeutlicht, bedeutet dies u. a. :

  • Bei geleasten / verleasten Maschinen kann der Einschluss der GAP-Deckung sinnvoll sein, wenn im Schadensfall die Differenz zwischen Restwert und Buchwert gedeckt sein soll.
  • Für die ganzjährig genutzte Maschine ist die Volldeckung über alle 12 Monate eines Jahres die richtige Lösung. Die saisonal eingesetzte Maschine benötigt die Volldeckung nur für die klassische Einsatzzeit und für Service- oder Bewegungsfahrten u.ä. während der restlichen Zeit, der Stillstandszeit. Während des Stillstandes selbst genügt eine verminderte, kostensenkende Stillstandsdeckung.

Einfache, rationelle Anmeldung, Verwaltung und Abmeldung:

Mit der Anmeldung zur bvm Maschinenversicherung ist - auch bei saisonalen Maschinen - Ihr Verwaltungsaufwand auch für die Folgejahre erledigt (bis zur Veräußerung der Maschine).

Jährliche Erntebeginn- oder Ernteschlussmeldungen sind nicht erforderlich, auch wenn sich die Saison durch Witterungseinflüsse verschiebt oder verlängert. Damit ersparen Sie sich grundsätzlich jegliche Art von jährlichen An - und Abmeldungen. Das Risiko von möglichen Versäumnissen kann erst gar nicht entstehen.
Wie branchenüblich werden alle Maschinen Ihres Unternehmens per Maschinenliste in einem einzigen Vertrag geführt, der lediglich bei Bestandsveränderungen angepasst wird.

Was ist grundsätzlich nach Standardbedingungen versichert?

Neben den Kurzinfos unten stellen wir Ihnen hier umfassende Informationen zum Download zur Verfügung:

1. "Googeln" Sie die aktuellen Standardbedingungen mit den Stichworten: Maschinenversicherung ABMG
2. Download eines Auschnitts einer "bvm Musterpolice" Achtung: Prämientableau ist nicht aktuell,
bvm Sonderbedingungen sind nur teilweise erfasst
Hier zum Download: Beispiel einer Police (mit veraltetem Prämienmuster) und Auszügen aus den bvm Sonderbedingungen

1. Versicherte Gefahren während der Einsatzzeit auf Basis ABMG 92 (Auszug):

  • Bruchschäden
  • Innere Betriebsschäden
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtung
  • Wasser- oder Schmiermittelmangel
  • Transport mit eigenen Transportmitteln
  • Erdsenkung
  • Felssturz
  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
  • u. a.

In der bvm-Maschinenversicherung abweichend nicht versichert: Feuer durch offene Flamme.
Besonderheit: reine Seng- und Schwelschäden sind jedoch versichert. Die Feuer-Deckung erfolgt im Interesse des Betriebes in der Feuer-Inventarversicherung.

2. Optional: Stillstandszeit auf Basis MTV / ABMG (Auszug):

  • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
  • unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen; Vandalismus
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub

In der bvm - Maschinenversicherung abweichend nicht versichert: Feuer durch offene Flamme.
Besonderheit: reine Seng- und Schwelschäden sind jedoch versichert. Die Feuer-Deckung erfolgt im Interesse
des Betriebes in der Feuer-Inventarversicherung..
zu 1. u. 2.: Schadensersatz jeweils abzgl. des vereinbarten Selbstbehalts.
Bei Diebstahl ist ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % vereinbart.

Einige Highlights der bvm Maschinenversicherung (auszugsweise)

Einschluss von leistungserweiternden Klauseln (Ausschnitt / je nach Modell)

a. mit Erstrisikosumme von EUR 25.000,-- für :

Klausel 054: Aufräumungs- und Entsorgungskosten

b. mit Erstrisikosumme von jeweils EUR 10.000,-- für :

Klausel 055: Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
Klausel 056: Bewegungs- und Schutzkosten
Klausel 057: Luftfrachtkosten

Einschluss

1. Verlust von Datenträger und Daten bis zu EUR 10.000,-- (Erstrisikosumme)
2. Kostenübernahme des eigenen Sachverständigen bei Schäden ab EUR 25.000,--
bis zu EUR 5.000 bei 20 % Selbstbehalt (Erstrisikosumme)

Weitere Verbesserungen (Auszug in Stichworten):

c. auch während der Stillstandszeit erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Bruchschäden

d. Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss

  • Einschluss von Seng- und Schwelschäden (subsidiär mitversichert)
  • Schadensverlaufsabhängiger Sondernachlass ab Beginn, bei mehreren Maschinen bzw. ab bestimmten
  • Summengrenzen (größere und große Betriebe) weitere Summennachlässe möglich
  • Bedarfsgerechte, wählbare Selbstbehalte (zur individuellen Risiko- und Kostenoptimierung)
  • großzügige Vorsorgeversicherung während des Versicherungsjahres (bei Bestandsveränderungen)
  • praxisnahe Regelung für Reparaturbeginn und Notreparaturen
  • Verzicht auf Prämien- und Summenanpassungsklausel (Klausel 51) während der kompletten Versicherungsdauer einer Maschine (keine Indexierung)
  • Kostenposition für Ersatzmaschine während Reparaturdauer oder bis Ersatzbeschaffung inklusive oder gegen Zuschlag vereinbar (je nach Modell)
  • weitere, teilweise erheblich positiv abweichende bvm Sonderbedingungen und praxisnahe Regelungen, die wir auf konkrete Anfrage gerne nennen und erläutern.

Umfassende, aktive bvm Schadensbetreuung, denn bei Erntemaschinen oder unverzichtbaren technischen Anlagen zählt jeder Tag

  • Schnelle und professionelle Schadensabwicklung - wenn immer erforderlich auch direkt vor Ort (speziell auch zur unverzüglichen Abwicklung von Schäden während der Erntesaison)
  • Optionale Nutzung des bvm "Gutachterpools" in schwierigen Fällen (nur langjährig erfahrene Sachverständige für Landwirtschaftliche Maschinen)

Faire, kostengünstige Versicherungsprämien

  • Trotz umfassender Spezialeinschlüsse, Sondervereinbarungen und Serviceleistungen bewegt sich Prämie auf sehr günstigem Niveau.

Professionalität beginnt in den Details
Weitere sowie ihre individuellen Details und Beitragsoptionen besprechen wir gerne mit Ihnen auf Anfrage
Detailunterlagen zur bvm Maschinenversicherung erhalten Sie nach Absprache per Email, Fax oder Post

bvm Service-Telefon: 07276 - 9666-60 Rufen Sie uns an!
Anfrage per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sie sind Versicherungsmakler, wollen für ihre Mandanten aus dem Agrarsektor eine echte Topplösung, die auch im Schadensfall nichts dem Zufall überlässt und interessieren sich für den Mitvertrieb? Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!